Frage:
wer kennt sich mit dem scheidungsrecht deutsch ausländischer ehen aus??
luucy01
2006-06-20 12:17:40 UTC
bin seit zwei jahren mit einem inder verheiratet , der vor knapp zwei jahren wegen schein-eheschließung ausgewiesen wurde . würde mich gern unkompliziert scheiden lassen -
Vier antworten:
shpresa
2006-06-24 08:20:31 UTC
zombiemutti1976: warst du diejenige die auch auf meine frage geantwortet hatte? bin mir nicht sicher, aber deine antwort hier schlägt ja wohl den boden aus. meine ehe ( auch mit einem ausländer ) hielt 13 jahre, mehr oder weniger gut. du kannst nicht sagen das alle ausländer nur wegen des bleibeRECHTES heiraten, was soll das? klar gibt es einige die das machen, aber es sind doch nciht die mehrheit. wieviele deutsche ehen wurden auf grund davon geschlossen das z.b ein kind unterwegs war oder wegen den steuern? ich glaube genauso viele scheinehen gibts hier auch, also hält es sich die waage, weil mehr als eine scheinehe ist das für mich auch nicht. und noch eins nicht alle ausländer sind schmarotzer, so wie du die benannt hast. ist es nicht so, das ein ausländer mehr arbeiten will, oder zumindestens die drecksarbeit machen muss? boah ich bin vielleicht aufgebracht.

@fragestellerin ( sorry hab in der hitze des gefechts deinen namen vergessen ) ich denke dadurch das er abgeschoben wurde, dürfte es doch nur noch reine formsache sein, oder? ich habe leider so gar keine ahnung. frag am besten einen anwalt.
zombiemutti1976
2006-06-24 06:07:02 UTC
na super - hast du es begriffen - man will mir doch nicht sagen das dein mann dich aus liebe geheiratet hat

wenn du pech hast bekommst du auch noch einen dran

Aber Erfahrung macht bekanntlich schlau - un des ist bewiesen das 85% der Eheschliessungen mit Ausländern für die Ausländer nur Mittel zum Zweck sind

Schau dich doch mal um in der Statistik von allen Eheschliessungen hier in Deutschland mit Ausländern sind ca 78% der Ausländer Männer

Jau hauptsache Mann kann in Deutschland bleiben und als Schmarotzer weiter leben
salmi
2006-06-21 07:38:17 UTC
hei würde dir raten das du an erste stelle ein feministische anwalt findest die können es viel besser
?
2006-06-20 19:30:26 UTC
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#42



und

Scheidung

Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Soll eine Ehe geschieden werden, die im Ausland geschlossen wurde, ergeben sich oft zusätzliche Fragen, auf die hier kurz eingegangen werden soll. Eine anwaltliche Beratung können diese Hinweise jedoch nicht ersetzen.



Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die gerichtliche Zuständigkeit oder die Rechtsordnung, nach der eine Ehe geschieden werden kann. Hierzu ist jeweils eine gesonderte Prüfung notwendig:



Gemäß § 606 a der Zivilprozeßordnung sind deutsche Gerichte für Ehesachen u.a. dann zuständig, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder - bei ausländischen Bürgern - wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Zuständigkeit ist nicht ausschließlich, d.h. dass auch eine Scheidung im Ausland möglich sein kann und unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt wird (vgl. Anerkennung einer ausländischen Scheidung). Ob eine Scheidung im Ausland möglich und sinnvoll ist, sollte ggf. mit einem Fachanwalt erörtert werden.



Von dem Grundsatz, dass sich Deutsche stets an ein deutsches Gericht wenden können, gibt es eine Ausnahme: Für Entscheidungen über Ehesachen kommt es in den EU-Staaten (außer Dänemark) nicht auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, sondern auf deren gewöhnlichen Aufenthalt an. Nur wenn beide Deutsche sind, kann unabhängig von dem jeweiligen Aufenthalt wahlweise auch ein deutsches Gericht angerufen werden (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa) – Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2003 Nr. L 338, S.1 ff., zu finden unter http://eur-lex.europa.eu). Die Verordnung gilt seit dem 01.03.2005 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark. Sie gilt auch in den zehn Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Durch diese Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vom 29. November 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel II), die am 1. März 2001 in Kraft getreten war, aufgehoben und ersetzt. Insofern sollten Sie die Übergangsvorschriften beachten.



Die Frage, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) ein deutsches Gericht im Falle der Scheidung anzuwenden hat, richtet sich nach den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts (vgl. Rechtsverhältnisse der Ehepartner). Bei einer Scheidung im Ausland wird das dortige Gericht hingegen das eigene Internationale Privatrecht zugrunde legen, um die für den konkreten Fall maßgebliche Rechtsordnung zu ermitteln.



Falls Sie einen Korrespondenzanwalt im Ausland benötigen sollten, so werden Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen oder der Bürgerservice des Auswärtigen Amts auf Anfrage gerne eine Anwaltsliste übersenden. Korrespondenzanwälte im Ausland benennen auch die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins und der Anwalt-Suchservice.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.html#t7


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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