Hallöchen bin selber Rechtsanwaltsgehilfin
Eine Härtefall- Scheidung liegt im Ermessen des Richters und davon hängt es ab ob die Scheidung schnell voran geht oder nicht
Ich weis ja nicht was genau Vorgefallen ist - zum Beispiel: Dein Partner hat die geschlagen - du kannst es beweisen durch Anzeigen und Ärzteateste dann liegt der HärtefallScheidung kaum etwas im Weg!
Sie dauert ca in der Regel ab minimum 2 Monte und Höchstens 6 Monaten
Es liegt aber auch daran wie viel das Gericht zu bearbeiten hat
Eine normale Scheidung dauert erstmal 1 Jahr Trennungsjahr und dann kommt der Termin bei Gericht ca mit weiteren 4 Monaten aufwärts darfst du dann Rechnen!
So leicht eine Härtefallscheidung zu bekommen ist es nicht -selbst wenn beide Parteien damit einverstanden sind!!
Anbei noch ein kurzer Tipp
Härtescheidung
Lebt ein Ehepaar weniger als ein Jahr getrennt, ist eine Scheidung gemäß § 1565 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Dabei werden an die unzumutbare Härte strenge Anforderungen gestellt, um einem Rechtsmissbrauch entgegenzuwirken.
Solche Umstände liegen beispielsweise vor:
bei Gewaltanwendung oder sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten
wenn der andere Ehegatte Alkoholiker ist
wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen: 20 WF 32/00)
wenn der andere Ehegatte in einer neuen festen Beziehung lebt (wird nicht von allen Gerichten anerkannt)
Die bloße Zuwendung eines Ehegatten zu einem neuen Partner ist lediglich Zerrüttungsgrund und als solcher nicht zugleich eine unzumutbare Härte. Allerdings kann beispielsweise eine Beziehung des Ehemannes mit der Schwester der Ehefrau unter gewissen Umständen eine Härtefallscheidung rechtfertigen (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln Beschluss vom 09.10.2002, Aktenzeichen: 27 WF 187/02).
Rechtstipp: Ein Antrag auf Härtefallscheidung sollte wohl überlegt werden. Hier kommen die Einzelheiten der Eheprobleme vor Gericht ausführlich zur Sprache und müssen im Zweifel sogar bewiesen werden. Hält das Gericht den angegebenen Grund für nicht ausreichend, weist es den Antrag ab und der antragstellende Ehegatte hat die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.