Frage:
härtefallscheidung?
shpresa
2006-06-23 12:48:26 UTC
meine anwältin hat eine härtefallscheidung beantragt. wie lange kann sich das nun noch hinziehen? hat jemand vielleicht erfahrung damit?
Vier antworten:
misteryde
2006-06-25 22:56:13 UTC
Härtescheidung

Lebt ein Ehepaar weniger als ein Jahr getrennt, ist eine Scheidung gemäß § 1565 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.



Dabei werden an die unzumutbare Härte strenge Anforderungen gestellt, um einem Rechtsmissbrauch entgegenzuwirken.

Solche Umstände liegen beispielsweise vor:



bei Gewaltanwendung oder sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten

wenn der andere Ehegatte Alkoholiker ist

wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen: 20 WF 32/00)

wenn der andere Ehegatte in einer neuen festen Beziehung lebt (wird nicht von allen Gerichten anerkannt)

Die bloße Zuwendung eines Ehegatten zu einem neuen Partner ist lediglich Zerrüttungsgrund und als solcher nicht zugleich eine unzumutbare Härte. Allerdings kann beispielsweise eine Beziehung des Ehemannes mit der Schwester der Ehefrau unter gewissen Umständen eine Härtefallscheidung rechtfertigen (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln Beschluss vom 09.10.2002, Aktenzeichen: 27 WF 187/02).



Rechtstipp: Ein Antrag auf Härtefallscheidung sollte wohl überlegt werden. Hier kommen die Einzelheiten der Eheprobleme vor Gericht ausführlich zur Sprache und müssen im Zweifel sogar bewiesen werden. Hält das Gericht den angegebenen Grund für nicht ausreichend, weist es den Antrag ab und der antragstellende Ehegatte hat die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
zombiemutti1976
2006-06-23 22:59:42 UTC
Hallöchen bin selber Rechtsanwaltsgehilfin

Eine Härtefall- Scheidung liegt im Ermessen des Richters und davon hängt es ab ob die Scheidung schnell voran geht oder nicht

Ich weis ja nicht was genau Vorgefallen ist - zum Beispiel: Dein Partner hat die geschlagen - du kannst es beweisen durch Anzeigen und Ärzteateste dann liegt der HärtefallScheidung kaum etwas im Weg!

Sie dauert ca in der Regel ab minimum 2 Monte und Höchstens 6 Monaten

Es liegt aber auch daran wie viel das Gericht zu bearbeiten hat

Eine normale Scheidung dauert erstmal 1 Jahr Trennungsjahr und dann kommt der Termin bei Gericht ca mit weiteren 4 Monaten aufwärts darfst du dann Rechnen!

So leicht eine Härtefallscheidung zu bekommen ist es nicht -selbst wenn beide Parteien damit einverstanden sind!!



Anbei noch ein kurzer Tipp



Härtescheidung

Lebt ein Ehepaar weniger als ein Jahr getrennt, ist eine Scheidung gemäß § 1565 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.



Dabei werden an die unzumutbare Härte strenge Anforderungen gestellt, um einem Rechtsmissbrauch entgegenzuwirken.

Solche Umstände liegen beispielsweise vor:



bei Gewaltanwendung oder sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten

wenn der andere Ehegatte Alkoholiker ist

wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen: 20 WF 32/00)

wenn der andere Ehegatte in einer neuen festen Beziehung lebt (wird nicht von allen Gerichten anerkannt)

Die bloße Zuwendung eines Ehegatten zu einem neuen Partner ist lediglich Zerrüttungsgrund und als solcher nicht zugleich eine unzumutbare Härte. Allerdings kann beispielsweise eine Beziehung des Ehemannes mit der Schwester der Ehefrau unter gewissen Umständen eine Härtefallscheidung rechtfertigen (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln Beschluss vom 09.10.2002, Aktenzeichen: 27 WF 187/02).



Rechtstipp: Ein Antrag auf Härtefallscheidung sollte wohl überlegt werden. Hier kommen die Einzelheiten der Eheprobleme vor Gericht ausführlich zur Sprache und müssen im Zweifel sogar bewiesen werden. Hält das Gericht den angegebenen Grund für nicht ausreichend, weist es den Antrag ab und der antragstellende Ehegatte hat die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
Ally
2006-06-23 18:27:20 UTC
Das ist individuell verscheiden.

Zum einen liegt es im Ermessen des Richters, ob die angegebenen Gründe für eine Härtefallscheidung ausreichen, zum anderen spielt die Auslastung des Gerichtes eine Rolle. Frag am Besten nochmal Deine Anwältin nach ihrer Einschätzung.

Viele Grüsse,

Ally
hat sich abgemeldet
2006-06-23 12:59:49 UTC
Ich glaube das kann nich länger als drei monate dauern!

Doch ich wünsche dir das es noch schneller geht wie du es dir erhoffst..Viel glück


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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