Frage:
Getrennt lebend , welche Folgen?
mikka
2009-01-24 02:01:11 UTC
Hallo, weiss jemand Bescheid. Wie ist das , wenn man verheiratet ist aber getrennt lebend. Wir streben voruebergehend einen getretnnt lebend Status an(Bitte fragt nicht nach den Gruenden..rein formeller Natur)Welche Konsquenzen od. Nachteile gaebe es fuer mich als Ehefrau? Rechtlicherseits, Zugewinn, Rente? Wie sieht es aus , wenn wir uns eine Imm.kaufen u. gemeins.im Grundbuch stehen...
Danke fuer Euren Rat, ich kenn mich da nicht aus.....
LG
Mikka
Acht antworten:
13lom049 german CB station
2009-01-24 02:12:51 UTC
Diese Infos kann dir nur ein anwalt geben.

mfg
Mama
2009-01-24 10:11:15 UTC
Frag doch mal einen Rechtsanwalt.
Chrissy
2009-01-27 18:37:29 UTC
Solange Ihr verheiratet seit interessiert sich niemand dafür, ob Ihr getrennt lebt oder nicht. Es bleibt der "Ehestatus" erhalten, es sei denn, es existiert eine Trennungsvereinbarung, was aber wohl hier nicht der Fall ist.



Wenn Ihr beide arbeitet und getrennte Wohnsitze habt, dann wird höchstens die Lohnsteuerklasse jeweils auf 1 geändert, das ist der "getrennt lebend" Status für das Finanzamt.
bob
2009-01-26 09:05:44 UTC
Suche bitte einen Anwalt auf denn nur der kann dich rechtssicher beraten. Denn ohne Deine oder eure besonderen Umstände zu beachten kann man keine richtig Aussage treffen.
blasius95
2009-01-24 14:32:26 UTC
http://www.mein-recht.de/einkommen.html



hier ist alles bestens beschrieben .
Peter K
2009-01-24 13:02:54 UTC
Formaler Termin der Ende einer Ehe ist das Datum an dem die Scheidungsklage dem anderen Ehepartner zugestellt wird. So lange ändert sich hinsichtlich Rente/Versorgungsausgleich etc. nichts.

Trennungsunterhalt könnte, wenn er verlangt wird, allerdings ein Thema werden.
erwin Lindemann
2009-01-24 11:23:16 UTC
Wollt ihr euch nun scheiden lassen oder nicht?



Arbeitet ihr beide? Habt ihr Kinder?

Die Angaben sind doch wirklich zu dürftig, um hier Auskunft zu geben!

Wenn ihr zusammen im Grundbuch steht gehört jedem formal die Hälfte!

In meinen Augen grenzt es aber schon an Betrug, evtl von Mitteln des Ehemanns die Immobilie zu finanzieren und sich dann zu trennen!
Maria
2009-01-24 10:13:58 UTC
Wenn Ihr es offiziell machen wollt - aus welchen Gründen auch immer -, solltet Ihr die Trennung auch vor dem Finanzgericht anmelden. So dass jeder von Euch in der Steuerklasse 1 aufgenommen wird, was heißt, dass Ihr mehr Steuern zahlen müsst.



Ein Grundstück und/oder Haus usw. könnt Ihr jederzeit gemeinsam kaufen. Sinnvoll wäre es, dass Ihr beide im Grundbuch eingetragen werdet, zum Zeichen, dass es Euch tatsächlich gemeinsam gehört. (Das könntest Du auch mit Deiner besten Freundin tun, ist also nicht daran gekoppelt, ob man verheiratet oder getrennt lebend ist.)



Solange kein Ehevertrag vor einem Notar geschlossen wird bzw. bereits wurde, gilt weiterhin die Zugewinngemeinschaft. Allerdings würde ich nun akribisch auflisten, wer was warum und wann gekauft hat. Im Falle es später darüber Auseinandersetzungen gibt. Auch, was in der Zeit des Zusammenlebens erworben wurde, wäre vielleicht klug auf dem Papier zusammen gefasst zu werden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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